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Filmförderpreis für junge deutsche und osteuropäische Filmemacher

Der Filmförderpreis bietet deutschen Nachwuchsfilmemachern der Fachrichtungen Produktion, Regie, Kamera und Drehbuch die Möglichkeit, ein gemeinsames Filmprojekt mit Nachwuchsfilmemachern aus Ost- und Südosteuropa zu realisieren.

Bewerben können sich Koproduktionsteams, die aus Nachwuchsfilmemachern aus einem Land Ost- und Südosteuropas (mit der Ausnahme der Türkei und Griechenlands) und Deutschland bestehen. Eine Bewerbung ist nur als Team möglich. Bei der Herstellung des Filmes soll sowohl in Deutschland als auch im Partnerland produziert werden. Im Vordergrund steht dabei der Austausch zwischen den Kulturen.

Der Filmförderpreis ermöglicht es den geförderten Nachwuchsfilmemachern, Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, die für ihre spätere Arbeit wesentlich sind. Dazu gehören vor allem Sozialkompetenz und die Fähigkeit, sich effizient und zielorientiert neuen, auch schwierigen Situationen anzupassen. Kontakte mit anderen Filmschaffenden, die nicht aus dem bekannten Umfeld kommen, erweitern das eigene Blickfeld und helfen Fragestellungen und Lösungsansätze aus neuer Perspektive zu sehen.

Wer kann sich bewerben?

Zur Teilnahme am Filmförderpreis können sich Nachwuchsfilmemacher sowie Studenten (im Hauptstudium) an Film- und Medienhochschulen aus Deutschland und Ost- und Südosteuropa bewerben. Die Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für den Filmförderpreis können sich nur Koproduktionsteams bewerben. Die Teams müssen sich aus ost- und südosteuropäischen Nachwuchsfilmemachern sowie deren deutschen Koproduktionspartnern zusammensetzen.

Berechtigt zur Einreichung ist nur der Produzent des Projektes, das gefördert werden soll. In den Teams müssen folgende Fachrichtungen vertreten sein:

- Produktion
- Regie
- Kamera (nicht bei computeranimierten Filmen)
- Drehbuch
Zusätzliche Positionen, wie Schnitt, Musik etc. sind möglich.

Die Koproduktionsteams sollten mindestens vier Personen umfassen. Das Verhältnis zwischen ost- und südosteuropäischen sowie deutschen Teammitgliedern sollte ausgeglichen sein, auf jeden Fall müssen jedoch mindestens zwei Mitglieder aus einem der Partnerländer stammen.

Kommunikationssprachen im Rahmen der Förderung sind englisch und deutsch. Die Nachwuchsfilmemacher müssen in der Lage sein, sich mindestens in einer der beiden Sprachen zu verständigen.

Was muss eingereicht werden?

- das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular über die Onlinemaske
ein Kurztext zur Motivation, sich um den Filmförderpreis für Koproduktionen zu bewerben
- ein ausführliches Konzept zum geplanten Filmprojekt
- ein aussagekräftiger Kosten- und Finanzierungsplan zum geplanten Filmprojekt
- Angaben zur Teamzusammensetzung und zur Teamfindung
- ein Referenzfilm des Regisseurs des Bewerberteams
- Die Förderung

Mit der Förderung der Robert Bosch Stiftung von bis zu max. 70.000 Euro pro Film können folgende Kosten bestritten werden:

- Verpflegungs- und Unterkunftskosten an den Drehorten für die Dauer der Förderung
- Reisekosten
- in geringerem Umfang auch direkte Produktionskosten (z. B. Schnitt, Kopien), nicht jedoch Filmmaterial und technische Filmausstattung

Auf Wunsch übernehmen das Filmbüro Baden-Württemberg und die Robert Bosch Stiftung darüber hinaus folgende Leistungen:

- Beratende Betreuung der Produktion
- Herstellung von Kontakten zu Film- und Medienschaffenden
- Bewerbung der Produktion

Erfolgreiche Bewerber erhalten von der Stiftung eine Bewilligung mit den darin angeführten Bedingungen. Der Produzent ist Bewilligungsempfänger. Er ist für die sachgerechte Verwendung der Mittel gegenüber der Robert Bosch Stiftung verantwortlich.

Abrechnung und Nachweis

Während der laufenden Produktion erstellt das geförderte Team auf www.filmfoerderpreis.com ein regelmäßiges Internettagebuch.

Nach Abschluss der Förderung erbringt das geförderte Koproduktionsteam folgende Leistungen und Nachweise:

- den fertiggestellten Film
- einen aussagekräftigen Projektbericht
- Abrechnung der getätigten Ausgaben (entsprechend den im Bewilligungsschreiben angeführten Bewilligungsbedingungen der Robert Bosch Stiftung)

Die Verwertungsrechte der geförderten Filme liegen beim Produzenten. Die Robert Bosch Stiftung und das Filmbüro Baden-Württemberg erhalten das Recht zur gemeinnützigen Verwendung der geförderten Filme innerhalb ihrer eigenen nicht-kommerziellen Tätigkeitsfelder.
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Termin

30.9.08
© 2008, Schnitt Online
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